Öffentliche Ausschreibungen und Open Source
Am 14. Mai 2009 hielt ich einen sehr gut besuchten Vortrag im Technologiezentrum Eisenstadt über die rechtlichen Aspekte des öffentlichen Vergabewesens in Österreich. Welchen Stellenwert hat Open Source-Software bei Vergabevorgängen öffentlich-rechtlicher Rechtsträger? Eine kurze Analyse:
Die Unterlagen zu meinem Vortrag über die Grundzüge des österreichischen Vergaberechtes sind gratis verfügbar, und zwar im Bereich "Downloads" des burgenländischen ICT-Clusters.
Lesen Sie sich bitte auf Osor.eu die beiden nachstehenden Beiträge durch:
Many software tenders in EU illegal
Hidden cost of proprietary standards may lead to illegal tenders
Zusammenfassend ist festzuhalten:
Bei proprietärer Software gibt es "versteckte Kosten". Diese resultieren daraus, dass die Ausstiegskosten ("exit costs") von den ausschreibenden öffentlichen Stellen von vornherein nicht bedacht werden. Dies führt dann in der Praxis zu einem "implicit vendor-lock in", d.h. die öffentlichen Stellen sind über die Ausschreibung hinaus an einen bestimmten Anbieter gebunden und von diesem de facto abhängig. Bei Folgeausschreibungen wird als Erfordernis die "Kompatibilität mit bereits angekaufter Software" als Zuschlagskriterium festgelegt. Illegal nach EU-Recht! Die Vergaberichtlinien der EU beinhalten den Grundsatz der Nichtdiskriminierung, und die gepflogene Ausschreibungspraxis diskriminiert eindeutig Open Source-Produkte und ist damit gemeinschaftsrechtswidrig!
(Dr. Herbert GASSNER, Mai 2009)






